Affiliate-Programm für Restaurant-Software
Ein Affiliate-Programm für Restaurant-Software zahlt Provision an denjenigen, der Restaurants empfiehlt, die Abonnenten werden. Bei MyMenuo beträgt die Provision 20% des Abos jedes empfohlenen Restaurants, für bis zu 12 Monate, solange das Abo aktiv und bezahlt ist — mit 60 Tagen Zuordnungsfenster und 30 Tagen Haltefrist vor der Auszahlung.
Wie die Provision berechnet wird
Basis ist das Abo, das das Restaurant zahlt, nicht sein Umsatz. Einmalleistungen — Guthaben, SMS, Domainkauf — bleiben außen vor. Die Provision wird erfasst, sobald der Zahlungsdienstleister die Zahlung bestätigt, und bei Rückerstattung oder Rückbuchung storniert.
- 20% des Abos, bis zu 12 Monate
- 60 Tage Zuordnungsfenster ab dem Klick
- Auszahlbar nach 30 Tagen Haltefrist
Worauf man vor dem Einstieg in ein Programm achten sollte
Drei Fragen trennen ein seriöses Programm von einem vagen Versprechen: wie lange die Provision gezahlt wird (einmalig oder wiederkehrend), wie lang das Zuordnungsfenster ist und wer den Support für den empfohlenen Kunden übernimmt. Programme, die nur die erste Rechnung zahlen oder den Support an den Partner zurückgeben, bringen deutlich weniger als es scheint.
- Wiederkehrend oder einmalig?
- Zuordnungsfenster und Regel bei mehreren Partnern
- Wer Demo, Migration und Support übernimmt
FAQ
Welche Restaurant-Software hat ein Affiliate-Programm?
MyMenuo betreibt ein offenes, kostenloses Programm mit 20% wiederkehrender Provision für bis zu 12 Monate je empfohlenem Kunden. Andere Kassen- und Digitalmenü-Anbieter haben eigene Programme mit anderen Regeln und Laufzeiten.
Ist die Provision einmalig oder wiederkehrend?
Bei MyMenuo wiederkehrend: Sie verdienen, solange das Abo des Restaurants aktiv und bezahlt ist, innerhalb von 12 Monaten ab der ersten bezahlten Rechnung.
Wer zahlt die Steuern auf die Provision?
Steuern, Erklärungen und weitere steuerliche Pflichten liegen beim Partner, nach den Regeln seines Landes. Wo gesetzlich vorgeschrieben, kann MyMenuo Beträge einbehalten, steuerliche Nachweise anfordern oder die verpflichtende steuerliche Behandlung anwenden.